Vermieter werden
Erste Schritte, um Vermieter zu werden
rothenburg-pension.de, 15.10.2026
Ein Gästezimmer oder ein Apartment in und um Rothenburg als Gast zu buchen, haben wohl viele unserer Leser bereits einmal getan. Aber ein Teil unserer Seitennutzer hat vermutlich auch schon einmal darüber nachgedacht, selbst an Kurzzeit-Gäste zu vermieten - sei es ein unbenutztes Zimmer in der eigenen Wohnung oder eine gesonderte Ferienwohnung. Für diese potenziellen Vermieter haben wir hier einmal verkürzt die wichtigsten ersten Schritte dahin vermerkt. Auch Inhaber von Unterkünften in und um Rothenburg, die erst seit kurzem Gäste empfangen, könnten sich hiermit noch einmal überprüfen.
Zunächst sind alle erforderlichen Genehmigungen für eine Unterkunft einzuholen bzw. die Anmeldungen zu erledigen:
• Informieren Sie sich, ob es in Ihrer Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot gibt. In den letzten Jahren wurden diese an einigen Orten eingeführt, vor allem in größeren Städten. Je nach lokaler Ausführung ist dann entweder grundsätzlich keine Kurzzeit-Vermietung möglich oder man muss eine gesonderte Erlaubnis beantragen.
• Wenn man selbst nur Mieter der fraglichen Räume ist, muss in jedem Fall der Vermieter informiert und seine Erlaubnis für eine Untervermietung eingeholt werden. Falls vorhanden, gilt das ebenso für die Eigentümergemeinschaft und weitere Mieter der Räume.
• Jede Unterkunft muss bei der Gemeinde angemeldet werden. Das geschieht meist im Einwohnermeldeamt, in manchen Orten dagegen im Ordnungsamt.
• Zusätzlich ist eine Überprüfung im Gewerbeamt nötig. Dort wird dann festgelegt, ob die Vermietung steuerlich als gewerblich (vor allem bei größerem Umfang der Vermietung) oder als privat eingestuft wird.
Darüber hinaus ist evtl. der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung nötig. Da Sie auch als Betreiber einer Ferienwohnung oder Privat-Pension in und um Rothenburg unter die Verkehrssicherungspflicht fallen, sollten Sie Ihre Gäste und Ihre Immobilie gegen Schäden absichern. Auch der Rundfunkbeitrag wird in vielen Fällen steigen. Falls Sie zudem Ihren Gästen ein Frühstück oder sonstige Speisen reichen, müssen die Vorschriften des Gesundheitsamtes eingehalten werden, u.a. was nötige Schulungen angeht. Abschließend dürfen Sie auch als Privat-Vermieter nicht vergessen, Ihre Miet-Einnahmen bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben (Anlage V).
Diese Punkte sind sicher nicht alles, was zu beachten ist, wenn Sie Privatzimmer o.ä. vermieten wollen, aber ein guter Start. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben! Außerdem hoffen wir natürlich, Sie danach bei uns auf rothenburg-pension.de als Unterkunft in und um Rothenburg eintragen zu können.
Viele Grüße,
Ihr Team von rothenburg-pension.de




